COVID-19 – Betriebsausfall? Kosmetik und Coiffure

Liebe Kundin, Kosmetikerin und Coiffeuse

in meinem gestrigem E-Mail habe ich geschrieben, dass die Infos über die Ladenöffnung in unserer Branche sich in Minuten ändern könnten. So ist es mit dem neuen Massnahmepaket gegen die COVID-19-Verbreitung, dass der Bundesrat uns den 16. März 2020 um ca. 17.00h mitgeteilt hat, geschehen.
Wir haben jetzt Zeit, um uns den Angelegenheiten zu widmen und die Ruhephase einfach geniessen. Aber vorher ist noch etwas zu erledigen, das uns finanziell helfen kann.

VORANMELDUNG für KAE sofort senden

Zwei Fragen die uns durch den Kopf sausen:

  1.  Wie bezahle ich meinen Angestellten den Lohn?
  2.  Wer kommt für die entgangen Umsätze während der Sperrzeit nach, sprich für mein Gehalt?

Für die 2. Frage wissen wir nur, dass sich die Regierung Zeit benommen hat, um eine Lösung zu finden. Sie haben von Monatsfrist gesprochen.
Für die Frage 1 können wir sofort etwas tun.

Die Bürokratie ist zurückgeschraubt worden. Der Bundesratsentscheid vom 28. Februar 2020 wird als überraschend und nicht vorhersehbar eingestuft, so dass die Verkürzung der Voranmeldefrist auf 3 Tage erfolgen kann. Man muss kein Handelsregisterauszug liefern, keine Zustimmung zur Kurzarbeit (wenn die Angestellten einverstanden sind), keine Begründung der Anmeldung, keine Auftragsbestände, kein Gründungsdatum.
Ferner erachtet das SECO das unerwartete Auftreten des neuen Coronavirus und dessen Auswirkungen als nicht zum normalen Betriebsrisiko gehörend. D.h. Coiffure-Salons und Kosmetikinstitute haben nichts zu verschulden, denn sie konnten keine Massnahmen treffen um die Verkürzung der Arbeitszeit zu planen.

Also bitte alle sofort am Arbeitstisch und die Papiere ausfüllen, die für eine KAE (Kurzarbeitsentschädigung) nötig sind. Bereitet die monatliche Umsatzzahlen von 2017, 2018, 2019 und Jan-Mär 2020 vor, denn diese müsst ihr für die VORANMELDUNG der KAE angeben.
Tip: Mir ist bekannt, dass viele Endkundinnen schon letzte Woche Termine abgesagt haben, wegen fehlende Kinderbetreuung, Verschiebung der Arbeitszeiten, leichte Erkältung (höheres Infektionsrisiko) etc. Ich würde diese verlorene Umsätze aufzählen und dem KAST mitteilen.

WO HOLE ICH DIE NÖTIGEN FORMULARE?

Voranmeldungen von Kurzarbeit muss der Arbeitgeber bei der zuständigen Kantonalen Amtsstelle (KAST) einreichen. Zuständig für die Bearbeitung der Voranmeldung ist die KAST des Kantons, in dem sich der Betrieb oder die Betriebsabteilung befindet. (link folgen und Arbeitslosenkasse wählen)

Ihr könnt dem zuständigem Amt (Arbeitslosenkasse) oder KAST in eurem Kanton anrufen und euch die Formulare senden lassen. Kommt ihr telefonisch nicht durch, da diese heisslaufen, hier die Links für den download.

Hier das Excelformular für die Aufnahme der Kurzarbeit, oder hier andere weitere Formulare und Anleitungen.

Hilfe für KMU für Liquiditätsengpässe

Auszug aus der SECO Mitteilung:

“Für die Kurzarbeitsentschädigung können im Fonds der Arbeitslosenversicherung bis 8 Milliarden Franken beansprucht werden. Die Karenzfrist für die Kurzarbeit wird ab sofort bis 30. September 2020 auf einen Tag reduziert. Die Unternehmen haben so nur den Arbeitsausfall von einem Tag selbständig zu tragen, bevor ihnen die Unterstützung der Arbeitslosenversicherung zusteht. Der Bundesrat beauftragt zudem das SECO bis zum 20. März eine Ausweitung des Anspruchs auf Kurzarbeitsentschädigung auf Arbeitnehmende mit befristeten (nicht kündbaren) Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmende in Temporärarbeit zu prüfen. Eine solche Ausweitung setzt eine Gesetzesanpassung voraus.
Den KMU mit finanziellen Engpässen stehen ab sofort bis zu 580 Milionen Franken an verbürgten Bankkrediten zur Verfügung.

Auf diese Hilfe (Kreditaufnahme und Bürgschaften etc.) würde ich abwarten. Ich bin der Meinung, dass Kredite keine echte Hilfe bieten, denn die müssen zurückbezahlt werden, ohne dass in dieser Sperr-Zeit Einnahmen eingeflossen sind.

Offizielle Info über das Coronavirus

Aktuelles über Coronavirus nicht von Fake News holen, sondern hier direkt vom Bundesamt.
Hier die Medienmitteilungen auf Youtube
Hier zu den Schutzmassnahmen

Hat jemand von euch wichtige Neuigkeiten die allen interessieren könnten, schreibt diese unter dem Kommentar dieser Seite (Anmelden erforderlich).

Ich wünsche euch eine gute Zeit.

Freundliche Grüsse

Timoteo Lauditi

 

PS. Während der Coronavirus-Sperre sind die Lieferungen aus dem Shop portofrei. Für Wiederverkäuferinnen die für eigene Kunden Ware benötigen ist eine Provision in der Höhe der Marge vorgesehen. Die Einrichtung und die Mitteilung folgt.

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